Entstehungsgeschichte

Fuchsprellen war vom 16. bis 18. Jahrhundert ein beliebtes, grausames "Jagdvergnügen".
"Fuchsprellen" - Eine sadistische Beschäftigung der vornehmen Gesellschaft im 17 Jhdt. ...

Die Jagd entwickelte sich ab dem frühen Mittelalter zum Privileg. Bauern und Bürger sowie der Großteil des niederen Grundadels waren von der Jagdausübung ausgeschlossen. Bis 1848 stand das Jagdrecht ausschließlich dem jeweiligen Landesherrn als Jagdregal zu.

Leittragende dieses exklusiven Jagdrechtes waren die ohnehin benachteiligten Bevölkerungsgruppen, die mit enormen Wildbeständen und vor allem landwirtschaftlichen Schäden zu kämpfen hatten. Wildfleisch bereicherte vorwiegend den Speiseplan des Adels.

Im Hungerwinter 1847/1848  stieg aufgrund der wirtschaftlichen Not der Druck auf den Adelsstand und schließlich brach am 13. März 1848 die Revolution im Kaisertum Österreich aus.

Vor allem Reichsjägermeister Hermann Göring stand eine gute Trophäe und nicht der Lebensraum im Mittelpunkt jagdlicher Bemühungen.
Trophäen haben bei manchen Jägern noch immer hohen Stellenwert ...

Eine der Folgen der Revolution war das Jagdpatent von Kaiser Franz Joseph vom 7. März 1849, welcher die Jagd auf fremdem Grund und Boden aufhob und das Jagdrecht als Ausfluss des Grundeigentums erklärte. Es war Beginn der Eigenjagd und der Gemeinde- bzw. Genossenschaftsjagd.

Die forstfeudale List dieses Jagdpatents lag  darin, Jagdrecht und Jagdausübungsrecht zu trennen. So war der Eigentümer zur Ausübung des Jagdrechtes nur dann befugt, wenn er ein zusammenhängendes Grundeigentum von wenigstens 200 Joch (115 ha) besaß. Ein Großteil der Grundeigentümer Österreichs war kleiner und verlor erneut das Jagdrecht auf eigenem Grund und Boden. Damit war der Ausschluss des Bauernstandes von der Jagd weitgehend wieder in Kraft gesetzt. Zwar wurde die Jagdberechtigung weiterhin als Bestandteil des Privateigentums geschützt, an die Stelle des Jagdregals trat aber nur das Jagdausübungsrecht, das für den einzelnen Grundeigentümer kaum privatnützlich wurde. Dieser Trick behielt Gesetzeskraft bis heute.

Die Forstbeamten um 1850 standen kurz nach der Revolution wieder in Amt und Würden als Repräsentanten der neuen, alten Jagdherren. Die forstideologische Aufrüstung gegen die recht magere (Rest-)Jagdfreiheit des einfachen Bauers, der weder auf Trophäen achtete, noch sich in notwendige Enthaltsamkeit übte, um Wild für feudale Massenjagden zu hegen, trieb weitere Blüten. Hege und Pflege des Wildstandes wurden durch den Adel über diverse Jagdzeitungen propagiert. So war „der gute waidgerechte Jäger“, der seine überhöhten Schalenwild-Bestände über den Winter fütterte, das Vorbild mehrerer Generationen bis in die heutige Zeit.
Im Gegensatz dazu war die Bauernjagd vor allem Fleischjagd und Schadensabwehr! Daher hatte das Rehwild,  der sogenannte „Hirsch des kleinen Mannes“, trotz alljährlichen Geweihabwurfs der männlichen Stücke, das ganze Jahr Schusszeit.

Schrotschuss auf Rehwild ist in vielen Ländern Jagdpraxis
Die Abschaffung des Schrotschusses auf Rehwild geht auf das Reichsjagdgesetz zurück. Eine Minderheit in der Jägerschaft hatte es geschaff, den einfachen Jägern - die meist kein Kugelgewehr hatten - diese bewährte Jagdart zu nehmen.

Während des zweiten Weltkrieges (1939 - 1945) hatte das feudal-lobbyistische Reichsjagdgesetz  in allen Ländern der damaligen Ostmark zu gelten und die Trophäenjagd vom Hochstand wurde weiter forciert. Beispielsweise wurde die Bejagung des Rehwildes durch Schusszeiten und der Auflage des Kugelschusses - einfache Bauern hatten meist nur Schrotgewehre - reglementiert. Nach der Befreiung Österreichs wurden die Grundelemente dieses Gesetzes, welches ebenfalls das Individuum bzw. die Trophäe und nicht das gesamte Ökosystem in den Mittelpunkt stellt, in alle neun Jagdgesetze der Bundesländer eingearbeitet.

Bis ins 21 Jahrhundert sind es Politiker, Wirtschaftsgrößen und meist Hobbyjäger, die die Geschicke der Landesjagdverbände leiten und maßgeblich zur Gesetzgebung beitragen. Lobbyisten sind bei der „Jagdelite“ noch immer stark vertreten. Diese Amtsträger sollen mit Ihrem Tun als Vorbild für die Jägerschaft wirken und die unumstrittene Notwendigkeit der Jagd gegenüber der Öffentlichkeit würdig vertreten. Dieser Funktion kommen die Landesjägermeister aufgrund des politischen und wirtschaftlichen Einflusses, aus persönlichen Interessen/jagdlichen Vorlieben und oftmals aufgrund fehlender ökonomischer und ökologischer Kompetenzen schlecht nach. Die Öffentlichkeit übt immer mehr Druck auf die Jagd aus und fordert Reformen.

Da die Landesjagdverbände ganz klar für die Jägerschaft Stellung beziehen, vor allem das Schalendwild im Fokus haben und oft Grundbesitzer, Naturnutzer, Biotope und Habitate wenig Beachtung schenken, forderte die moderne Zeit eine Interessensvertretung für jagende Grundbesitzer und Naturliebhaber, welche sich um nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung und Wildbewirtschaftung bemühen und diese fördern möchten. Die Vertreter des „Ökologischen Jagdverband Österreichs“ sind diesem Aufruf nach Nachhaltigkeit nachgekommen und haben den Verein, auf Grundlage bereits bestehender Arbeitsgruppen und Interessensgemeinschaften von Grundbesitzern, am 19.11.2010 mit Sitz in 2620 Neunkirchen gegründet.